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Wer Gewalt in der Familie ausübt, verstößt gegen das Gesetz. Wenn Sie körperlichen Angriffen oder Drohungen ausgesetzt sind, verständigen Sie zu Ihrem Schutz die Polizei!

Es gibt zu Ihrem Schutz folgende rechtliche Möglichkeiten:

Wegweisung

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei den Gewalttäter/ die Gewalttäterin (z.B. Partner, Eltern, Schwiegereltern, etc. …) aus der Wohnung weisen kann, wenn Sie oder Ihre Kinder von Gewalt betroffen oder gefährdet sind.

Betretungsverbot

Das weitere Betreten der Wohnung wird der gewaltausübenden Person für zwei Wochen verboten (Schlüssel kommt zur Polizei). Diese Person muss nicht in der Wohnung wohnen oder gewohnt haben.

Einstweilige Verfügung

Bei Gericht können Sie einen Antrag auf Erlassung einer „einstweiligen Verfügung“ stellen, sodass das Verbot verlängert wird. Einen solchen Antrag können Sie auch ohne vorheriges polizeiliches Betretungsverbot stellen.